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A
Unternehmen
B
Kleinstunternehmen
C
Betroffenheit
D
Übergang
E
Veränderung
F
Belastung

A) Unternehmensprofil

Grundlegende Unternehmensdaten

B) Kleinstunternehmen-Check

Prüfung der Kleinstunternehmen-Ausnahme

Definition Kleinstunternehmen (BFSG):
Weniger als 10 Beschäftigte (VZÄ)
UND (Jahresumsatz ≤ 2 Mio. EUR ODER Bilanzsumme ≤ 2 Mio. EUR)

C) Betroffenheit / Online-Geschäftsverkehr

Welche Formen des elektronischen Geschäftsverkehrs finden statt?

D) Übergang / Bestand

Bestehende Verträge und Produkte

Stichtag BFSG: 28.06.2025
Ende Übergangsfrist: 28.06.2026

E) Ausnahme: Grundlegende Veränderung

Prüfung der Ausnahme wegen fundamentaler Veränderung

Das BFSG sieht eine Ausnahme vor, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen das Produkt oder die Dienstleistung in ihren Wesensmerkmalen so fundamental verändern würde, dass es sich um ein anderes Angebot handeln würde.
Hinweis: Wenn Sie diese Ausnahme beanspruchen, muss dies dokumentiert und der Marktüberwachungsbehörde auf Verlangen vorgelegt werden.

F) Ausnahme: Unverhältnismäßige Belastung

Prüfung der Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung

Eine unverhältnismäßige Belastung liegt vor, wenn die Umsetzung der Anforderungen einen übermäßigen organisatorischen oder finanziellen Aufwand erfordern würde.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme dieser Ausnahme muss eine Selbstbewertung dokumentiert und der Marktüberwachungsbehörde auf Verlangen vorgelegt werden.