A) Unternehmensprofil
Grundlegende Unternehmensdaten
B) Kleinstunternehmen-Check
Prüfung der Kleinstunternehmen-Ausnahme
Definition Kleinstunternehmen (BFSG):
Weniger als 10 Beschäftigte (VZÄ)
UND (Jahresumsatz ≤ 2 Mio. EUR ODER Bilanzsumme ≤ 2 Mio. EUR)
E) Ausnahme: Grundlegende Veränderung
Prüfung der Ausnahme wegen fundamentaler Veränderung
Das BFSG sieht eine Ausnahme vor, wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen das Produkt oder die Dienstleistung in ihren Wesensmerkmalen so fundamental verändern würde, dass es sich um ein anderes Angebot handeln würde.
Hinweis: Wenn Sie diese Ausnahme beanspruchen, muss dies dokumentiert und der Marktüberwachungsbehörde auf Verlangen vorgelegt werden.
F) Ausnahme: Unverhältnismäßige Belastung
Prüfung der Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung
Eine unverhältnismäßige Belastung liegt vor, wenn die Umsetzung der Anforderungen einen übermäßigen organisatorischen oder finanziellen Aufwand erfordern würde.
Hinweis: Bei Inanspruchnahme dieser Ausnahme muss eine Selbstbewertung dokumentiert und der Marktüberwachungsbehörde auf Verlangen vorgelegt werden.